Wer ein KI-System nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) in den Verkehr bringt, kommt um eine technische Dokumentation nicht herum. Für Hochrisiko-Systeme schreibt Anhang IV verbindlich vor, was diese Dokumentation enthalten muss. Die gute Nachricht: Der Anhang ist im Kern eine strukturierte Checkliste. Die schlechte: Vieles davon entsteht nicht auf Knopfdruck am Ende, sondern muss über den gesamten Lebenszyklus mitgeführt werden.
Was Anhang IV verlangt
Anhang IV listet die Bestandteile der technischen Dokumentation auf. Vereinfacht lassen sie sich in sechs Blöcke gliedern:
- Allgemeine Beschreibung des Systems: Zweckbestimmung, verantwortliche Personen, Versionen, Interaktion mit Hard- und Software.
- Detaillierte technische Beschreibung: Entwicklungsschritte, Systemarchitektur, Rechenressourcen, Datenanforderungen und die getroffenen Designentscheidungen.
- Daten-Governance: Herkunft, Aufbereitung, Annahmen und bekannte Verzerrungen der Trainings-, Validierungs- und Testdaten.
- Überwachung, Funktionsweise und Kontrolle: Genauigkeit, Robustheit, Metriken und die Grenzen des Systems.
- Risikomanagement: das nach Artikel 9 etablierte System und die getroffenen Maßnahmen.
- Änderungen und Konformität: Lebenszyklus-Änderungen, angewandte Normen und die EU-Konformitätserklärung.
Warum Readiness früh beginnt
Der typische Fehler ist, die Dokumentation als Schlussakt zu behandeln. In der Praxis lassen sich Daten-Provenienz, Designbegründungen oder Testergebnisse rückwirkend kaum sauber rekonstruieren. Wer die Anhang-IV-Struktur dagegen früh als Gliederung übernimmt, sammelt Nachweise dort, wo sie entstehen – im Entwicklungsprozess selbst.
Praktisch heißt das: ein lebendes Dokument statt eines Berichts zum Stichtag. Jede relevante Entscheidung – eine Architekturwahl, ein verworfener Datensatz, ein nachgezogener Schwellenwert – wird mit Begründung festgehalten. Genau diese Begründungskette ist es, die eine Konformitätsbewertung später nachvollziehbar macht.
Eine pragmatische Reihenfolge
Für Teams ohne dediziertes Compliance-Büro hat sich eine schlanke Reihenfolge bewährt:
- Zuerst die Zweckbestimmung präzise festschreiben – sie entscheidet über fast alles Weitere.
- Dann die Datengrundlage dokumentieren, solange die Quellen noch frisch und greifbar sind.
- Parallel das Risikomanagement aufsetzen und mit der Entwicklung mitlaufen lassen.
- Erst zum Schluss die Querschnitts-Artefakte – Metriken, Konformitätserklärung, Normbezüge – zusammenführen.
Wo GARION ansetzt
GARION bildet die Anhang-IV-Struktur als Readiness-Domäne ab: Es führt durch die geforderten Blöcke, hält Entscheidungen mit Begründung fest und zeigt den Bearbeitungsstand pro Abschnitt. Das Ergebnis ist kein Konformitätsurteil, sondern ein geordneter, prüfbarer Vorbereitungsstand – die Basis, auf der Fachleute die eigentliche Bewertung vornehmen.
Hinweis: GARION unterstützt die Vorbereitung auf die EU-KI-Verordnung und verwandte Regelwerke. GARION ersetzt keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbewertung und keine Zertifizierung.